1. Vermieten Sie mit ausgewiesener UST?
    Nein, wir vermieten nicht mit ausgewiesener UST.
  2. Bieten Sie Kurzzeitaufenthalte an?
    Nein, wir bieten ausschließlich langfristige Mietverhältnisse ab 3 Monaten Laufzeit an.
  3. Bieten Sie weitere Services wie Reinigung während des Aufenthalts oder Frühstück an?
    Nein, wir bieten Selbstversorger Zimmer und Betten in Wohngemeinschaften oder komplete Wohnungen an. Die Reinigung erfolgt ausschließlich zu Beginn/Ende des Mietverhältnisses durch uns.
  4. Sind Sie tatsächlich eine Pension?
    Nein, wir arbeiten unter der Sachverhalt der Vermögensverwaltung. Jedes Mietverhältnis wird durch einen schriftlichen Vertrag festgehalten, eine Anmeldung bei der Gemeinde ist durch den Mieter vorzunehmen. Wir arbeiten nach der Übertragung in die nächste Generation an einer Harmonisierung des Angebots entsprechend gesetzlicher Vorschriften.
  5. Können Rechnungen ausgestelt werden?
    Ja, es können auf Wunsch Rechnungen ausgestellt werden. Wir vermerken auf Rechnungen allerdings, dass wir ohne ausgewiesene UST vermieten.
  6. Was ist im Bezug auf Rundfunkgebühren zu beachten?
    Als Mieter sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Anmeldung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, mit den anderen Bewohnern der Wohngemeinschaft eine unkomplizierte Lösung auszuhandeln. In der Regel hat bereits jemand ein Beitragskonto bei der Rundfunkgebühreneinzugszentrale, wenn Sie ein Zimmer oder Bett in einer Wohngemeinschaft beziehen. Wenn Sie nach Erhalt des Schreibens der GEZ die Beitragsnummer dieser Person angeben, ist dies die unkomplizierteste und kostengünstigste Lösung, da Sie sich die Gebühren mit bis zu vier Personen teilen.